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Antrag & Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel-Antrag: So bekommst du die 42 € im Monat

Pflegehilfsmittel-Antrag verständlich erklärt: Voraussetzungen, Direktabrechnung, Formularangaben, typische Ablehnungsgründe und was nach der Genehmigung passiert.

Pflegehilfsmittel und Unterlagen für den Antrag liegen auf einem Tisch.

Kurzantwort: Ohne Antrag keine 42-Euro-Versorgung

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden nicht automatisch geliefert. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € pro Monat, wenn ein Pflegegrad vorliegt, zuhause gepflegt wird und die Versorgung beantragt oder per Direktabrechnung genehmigt ist.

Für Familien gibt es zwei praktische Wege: Sie stellen den Antrag selbst bei der Pflegekasse, oder ein zugelassener Anbieter führt den Antrag im Rahmen einer Pflegebox mit Direktabrechnung. Der zweite Weg ist oft einfacher, weil Formular, Produktwahl und Abrechnung in einem Ablauf erledigt werden.

Welche Voraussetzungen die Pflegekasse prüft

Die Pflegekasse prüft nicht, ob eine bestimmte Marke gebraucht wird. Sie prüft zuerst den Anspruch. Diese Punkte müssen zusammenpassen:

  • Pflegegrad 1 bis 5 liegt vor.
  • Die Pflege findet zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer ambulant betreuten Wohnform statt.
  • Es geht um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, nicht um technische Hilfsmittel oder normale Haushaltswaren.
  • Die Produkte erleichtern die Pflege oder schützen Pflegeperson und pflegebedürftige Person.

Was genau zur Pauschale gehört, erklären wir im Überblick 42 Euro Pflegehilfsmittel: Was die Pflegekasse zahlt.

Zwei Wege: Direktabrechnung oder selbst einreichen

Direktabrechnung bedeutet: Ein Anbieter oder Sanitätshaus reicht die Unterlagen ein und rechnet nach Genehmigung direkt mit der Pflegekasse ab. Sie zahlen dann nicht vor, solange die Auswahl innerhalb der Pauschale bleibt.

Selbst einreichen bedeutet: Sie kaufen Produkte, sammeln Belege und bitten die Pflegekasse um Erstattung. Das kann sinnvoll sein, wenn sehr bestimmte Produkte gebraucht werden. Für viele Haushalte ist es aber papierlastiger, weil Rechnungen, Produktbezug und Monatsgrenze sauber dokumentiert werden müssen.

Wer eine monatliche Pflegebox nutzen möchte, sollte eher den Direktabrechnungsweg wählen. Einen konkreten digitalen Ablauf zeigen wir hier: Pflegebox bei Sanus+ bestellen — in 10 Schritten.

Was in den Pflegehilfsmittel-Antrag gehört

Die Formulare unterscheiden sich je nach Kasse und Anbieter. Inhaltlich tauchen fast immer dieselben Angaben auf:

  • Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
  • zuständige Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse
  • vorliegender Pflegegrad
  • Bestätigung, dass die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet
  • gewünschte Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI
  • Unterschrift der pflegebedürftigen Person oder einer vertretungsberechtigten Person
  • bei Direktabrechnung: Abtretungs- oder Einverständniserklärung für den Anbieter

Bei großen Kassen ist der Leistungsanspruch gleich, der Formularweg aber unterschiedlich. Für einzelne Kassen haben wir die nächsten Schritte zusammengefasst: AOK, DAK, TK und Barmer.

Typische Gründe, warum ein Antrag hängen bleibt

Viele Ablehnungen sind keine endgültige Aussage gegen die Versorgung. Oft fehlt nur eine Angabe. Diese Punkte sollten vor dem Absenden geprüft werden:

  1. Pflegegrad fehlt oder ist noch nicht bewilligt. Dann zuerst den Pflegegrad beantragen oder den Bescheid nachreichen.
  2. Unterschrift passt nicht. Wenn Angehörige unterschreiben, braucht es eine Vollmacht oder gesetzliche Vertretung.
  3. Häusliche Pflege ist unklar. Die Kasse muss erkennen, dass keine vollstationäre Versorgung vorliegt.
  4. Falsche Produktgruppe. Inkontinenzprodukte, Medikamente oder technische Hilfsmittel laufen häufig nicht über diese 42-Euro-Pauschale.
  5. Doppelabrechnung. Wenn schon ein Anbieter abrechnet, muss ein Wechsel sauber geklärt werden.

Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, ist der erste Schritt nicht die Pflegebox, sondern der Pflegegrad-Antrag.

Was nach der Genehmigung passiert

Nach der Genehmigung kann die Versorgung regelmäßig laufen. Bei Direktabrechnung liefert der Anbieter die ausgewählten Verbrauchsprodukte und rechnet mit der Pflegekasse ab. Bei Selbsterstattung reichen Sie Rechnungen ein und behalten die Monatsgrenze im Blick.

Wichtig ist: Die 42 € werden normalerweise monatlich betrachtet. Nicht genutzte Beträge werden in der Praxis nicht angespart. Ändert sich die Pflegesituation, die Adresse oder der Anbieter, sollte die Pflegekasse beziehungsweise der Anbieter informiert werden.

Quellen

Geprüft am 23.05.2026 gegen SGB XI § 40, BMG-Leistungsübersicht und GKV-Pflegehilfsmittelverzeichnis.

Häufige Fragen

Brauche ich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch immer einen Antrag?

Ja. Die Pflegekasse muss den Anspruch prüfen oder eine Direktabrechnung genehmigen. Bei einer Pflegebox übernimmt der Anbieter häufig den Formularweg, unterschrieben werden muss der Antrag trotzdem.

Wer darf den Antrag unterschreiben?

Grundsätzlich die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte beziehungsweise gesetzlich vertretende Person. Ohne passende Vertretungsvollmacht sollte die Pflegekasse vorab gefragt werden.

Muss ich jeden Monat einen neuen Antrag stellen?

Nein. Üblich ist eine Genehmigung für die laufende Versorgung. Ändern sich Anbieter, Adresse, Pflegegrad oder Pflegesituation, sollten die Angaben aber aktualisiert werden.

Was tun, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?

Zuerst den Ablehnungsgrund lesen: Häufig fehlen Pflegegrad, Unterschrift, Versichertendaten oder der Nachweis häuslicher Pflege. Wenn der Anspruch besteht, kann innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt und die fehlende Angabe nachgereicht werden.