DAK Pflegebox beantragen: Pflegehilfsmittel über die DAK abrechnen
DAK-Versicherte haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel. Wie der Antrag bei der Pflegekasse der DAK-Gesundheit läuft und worauf es ankommt.
Kurzantwort: zentralisierte Kasse, gesetzlich gleicher Anspruch
Wer bei der DAK-Gesundheit pflegeversichert ist, hat bis zu 42 € pro Monat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — ab Pflegegrad 1, bei häuslicher Pflege. Das ist kein DAK-Sonderprogramm, sondern gesetzlich festgelegter Standard für alle gesetzlichen Pflegekassen.
Was die DAK von regionalen Kassen wie der AOK unterscheidet: Die DAK-Gesundheit ist bundesweit tätig und stärker zentralisiert. Das bedeutet für Angehörige in der Praxis weniger regionale Varianten beim Kontaktweg.
Was das Gesetz festlegt
Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einer monatlichen Pauschale von 42 €. Voraussetzungen:
- Pflegegrad 1 bis 5
- häusliche Pflege (kein vollstationärer Heimaufenthalt)
- Produkte aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
Diese Regeln gelten für alle gesetzlichen Pflegekassen identisch. Mehr zur Pauschale: 42 Euro Pflegehilfsmittel monatlich nutzen.
Die Pflegekasse der DAK-Gesundheit
Die DAK-Gesundheit ist eine bundesweite Ersatzkasse mit einer eigenen Pflegekasse — der Pflegekasse der DAK-Gesundheit. Im Unterschied zu den regionalen AOKs gibt es keine separaten DAK-Landesverbände, die unterschiedliche Verwaltungswege haben. Für Versicherte bedeutet das: ein Kassenname, ein zentraler Kontaktpunkt.
Kontakt zur DAK-Pflegekasse läuft in der Regel über das allgemeine DAK-Serviceportal oder die Geschäftsstellen. Wer mit einem Direktabrechnungsanbieter arbeitet, muss keinen eigenen DAK-Kontakt herstellen — der Anbieter regelt das.
Wie die Beantragung bei der DAK läuft
Zwei Wege stehen offen:
- Direktabrechnung über einen Anbieter. Der Anbieter beantragt die Genehmigung bei der Pflegekasse der DAK-Gesundheit und rechnet direkt ab. Versichertennummer, Pflegegrad und Unterschrift für die Abtretungserklärung reichen in der Regel aus.
- Erstattungsweg. Produkte selbst kaufen, Belege bei der DAK einreichen und Erstattung bis zur Pauschale beantragen. Aufwendiger, aber möglich bei sehr spezifischem Produktbedarf.
Wer noch keinen Pflegegrad hat: Pflegegrad beantragen — Schritt für Schritt.
Welche Produkte die DAK-Pflegekasse zahlt
Förderfähig sind Produkte aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands. Typischer Inhalt einer monatlichen Pflegebox:
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektion und Flächendesinfektion
- saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Schutzschürzen
- Mundschutz
- Fingerlinge
Nicht förderfähig sind technische Hilfsmittel (Pflegebett, Rollstuhl, Hausnotruf) und normale Haushaltsmittel. Der Unterschied zwischen Pflege- und Krankenkasse ist dabei wichtig: Pflegekasse oder Krankenkasse — wer zahlt was?
Typische Ablehnungsgründe bei der DAK-Pflegekasse
Wenn die DAK-Pflegekasse ablehnt, liegt es fast immer an einem dieser Punkte:
- Kein gültiger Pflegegrad oder Bescheid noch ausstehend
- Vollstationäre Heimversorgung statt häuslicher Pflege
- Fehlende oder unvollständige Unterschrift für die Direktabrechnung
- Parallelabrechnung durch einen anderen Anbieter für denselben Zeitraum
- Fehlende Versichertendaten
In diesen Fällen sollten fehlende Angaben nachgereicht werden — kein neuer Antrag nötig.
Anbieterwechsel: was bei der DAK zu beachten ist
Wer den Pflegebox-Anbieter wechseln will, sollte sicherstellen, dass der bisherige Anbieter die Abrechnung zum gleichen Datum einstellt, zu dem der neue beginnt. Zwei gleichzeitig abrechnende Anbieter führen zur Ablehnung des zweiten Antrags — das klingt nach Kassenproblem, ist aber ein Koordinationsproblem.
Ein erfahrener Anbieter klärt das direkt mit der DAK-Pflegekasse. Wer sehen will, wie ein digitaler Bestellprozess aussieht: Pflegebox bei Sanus+ bestellen — in 10 Schritten.
Kontaktdaten der DAK-Pflegekasse und anderer Kassen im Überblick: Pflegekassen-Verzeichnis.
Zur Übersicht aller vier Kassen: AOK, DAK, TK und Barmer — Pflegebox im Vergleich.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI, § 40 — Pflegehilfsmittel (gesetze-im-internet.de)
- GKV-Spitzenverband — Pflegehilfsmittelverzeichnis (gkv-spitzenverband.de)
- DAK-Gesundheit — Pflegehilfsmittel (dak.de)
Geprüft am 19.05.2026 gegen SGB XI § 40, GKV-Pflegehilfsmittelverzeichnis und öffentliche DAK-Kassendaten.
Häufige Fragen
Bekomme ich bei der DAK mehr als 42 € für Pflegehilfsmittel?
Nein. Der gesetzliche Anspruch beträgt bis zu 42 € pro Monat für alle gesetzlichen Pflegekassen, einschließlich der DAK-Gesundheit. Der Betrag ist durch § 40 Abs. 2 SGB XI bundesweit einheitlich festgelegt.
Wie beantrage ich die Pflegebox bei der DAK?
Der einfachste Weg ist ein zugelassener Pflegebox-Anbieter mit Direktabrechnung. Der Anbieter führt den Antrag, holt die Genehmigung bei der Pflegekasse der DAK-Gesundheit ein und rechnet direkt ab. Alternativ kann der Antrag auch direkt bei der DAK gestellt und Erstattung beantragt werden.
Kann ich die DAK-Pflegebox online beantragen?
Über einen Anbieter mit digitaler Bestellung ist das in der Regel möglich: Versichertendaten eingeben, Produkte wählen, Abtretungserklärung digital unterschreiben. Die Genehmigung durch die DAK-Pflegekasse läuft dann über den Anbieter.
Was tun, wenn die DAK den Pflegebox-Antrag ablehnt?
Ablehnungen entstehen meist durch fehlendes oder noch nicht beschiedenes Pflegegrad, vollstationäre statt häuslicher Pflege, fehlende Unterschrift oder eine bestehende Parallelabrechnung. Diese Punkte sollten zuerst geprüft und fehlende Angaben nachgereicht werden.
Wie lange ist die DAK-Pflegebox gültig?
Es gibt keine feste Laufzeit für die Pflegebox. Solange Pflegegrad und häusliche Pflege bestehen, bleibt der Anspruch bestehen. Die meisten Anbieter liefern monatlich, die Box kann in der Regel monatlich angepasst oder gekündigt werden.