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Pflegehilfsmittel

42 Euro Pflegehilfsmittel: Was die Pflegekasse monatlich zahlt

Bis zu 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Wer Anspruch hat, welche Produkte zählen, wie Antrag und Direktabrechnung laufen und wann eine Pflegebox sinnvoll ist.

Geöffnete Pflegebox mit Einmalhandschuhen, Desinfektion und Bettschutzeinlagen.

Kurzantwort: bis zu 42 € pro Monat, aber zweckgebunden

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Anspruch besteht ab Pflegegrad 1, wenn zuhause gepflegt wird. Die Pauschale ist zweckgebunden: Sie kann für bestimmte Verbrauchsprodukte genutzt werden, aber nicht als Bargeld ausgezahlt werden.

Der sauberste Weg ist eine Direktabrechnung über einen zugelassenen Anbieter oder ein Sanitätshaus. Dann wählen Sie die Produkte aus, der Anbieter stellt den Antrag beziehungsweise holt die Genehmigung ein und rechnet mit der Pflegekasse ab. Den Formularweg erklären wir Schritt für Schritt im Pflegehilfsmittel-Antrag.

Welche Produkte zählen zur 42-Euro-Pauschale?

Zur Pauschale gehören Produkte, die bei der häuslichen Pflege einmalig oder kurzfristig verwendet und danach entsorgt werden. Typische Beispiele:

  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektion und Flächendesinfektion
  • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Schutzschürzen
  • Mundschutz
  • Fingerlinge

Wichtig ist die Trennung zu technischen Pflegehilfsmitteln. Ein Pflegebett, Hausnotruf oder Rollstuhl läuft nicht über diese 42 €. Diese Hilfsmittel gehören in andere Töpfe, die wir im Überblick Pflegehilfsmittel: was die Kasse wirklich zahlt erklären.

Drei Wege zur Versorgung

Für die 42 € gibt es drei praktische Wege. Alle sind erlaubt, aber sie fühlen sich im Alltag sehr unterschiedlich an.

  1. Pflegebox mit Direktabrechnung. Sie wählen monatlich eine Box. Der Anbieter rechnet mit der Pflegekasse ab. Das ist bequem, weil Antrag, Genehmigung und Lieferung gebündelt sind.
  2. Sanitätshaus oder Apotheke. Gut, wenn Sie persönliche Beratung vor Ort brauchen oder bereits eine feste Ansprechperson haben.
  3. Selbst kaufen und erstatten lassen. Möglich, aber papierlastig. Sie zahlen vor, sammeln Belege und reichen sie ein. Für die meisten Familien ist das nur sinnvoll, wenn sehr bestimmte Produkte gebraucht werden.

Die 42 € werden normalerweise monatlich betrachtet. Was nicht genutzt wird, wird nicht angespart. Eine halbjährliche Auszahlung von 252 € ist nicht der Regelfall.

Wann eine Pflegebox sinnvoll ist — und wann nicht

Eine Pflegebox ist sinnvoll, wenn regelmäßig Verbrauchsmaterial gebraucht wird und niemand Lust hat, jeden Monat Belege zu sortieren. Gerade bei Einmalhandschuhen, Desinfektion und Bettschutzeinlagen ist der Bedarf planbar. Dann ist Direktabrechnung praktisch.

Für Janniks Netzwerk ist die natürliche Empfehlung hier Sanus+, weil der Bestellprozess digital gut geführt ist und die Box monatlich angepasst werden kann. Den Ablauf zeigen wir Schritt für Schritt hier: Pflegebox bei Sanus+ bestellen.

Nicht sinnvoll ist eine Pflegebox, wenn fast ausschließlich technische Hilfsmittel gebraucht werden, wenn nur selten Verbrauchsmaterial anfällt oder wenn die Pflegeperson sehr spezielle Markenprodukte benötigt, die der Box-Anbieter nicht führt.

Was die Pflegekasse über die 42 € nicht bezahlt

  • normale Reinigungsmittel für den Haushalt
  • Waschmittel, Müllbeutel, Küchenpapier
  • Medikamente, Wundauflagen und Verbandsmaterial mit medizinischer Verordnung
  • Inkontinenzprodukte, wenn sie medizinisch verordnet und über die Krankenkasse laufen
  • Pflegebett, Rollator, Rollstuhl, Hausnotruf oder Treppenlift

Die Faustregel: Wenn das Produkt wegen Krankheit medizinisch verordnet wird, ist häufig die Krankenkasse zuständig. Wenn es die häusliche Pflege erleichtert und im Pflegehilfsmittelverzeichnis steht, kann die Pflegekasse zuständig sein. Die Grenze erklären wir in Pflegekasse oder Krankenkasse?.

So läuft der Antrag bei der Pflegekasse

Für die Direktabrechnung unterschreibt die pflegebedürftige Person meist einen Antrag und eine Abtretungserklärung. Damit darf der Anbieter die Kosten direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Die Kasse prüft Pflegegrad, häusliche Pflege und Produktgruppe.

Wenn Sie selbst einreichen, sollte der Antrag diese Punkte enthalten:

  • Name, Versichertennummer und Pflegegrad
  • Hinweis auf häusliche Pflege
  • gewünschte Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI
  • Belege oder Produktliste, wenn Erstattung gewünscht ist

Welche Pflegekasse zuständig ist, hängt von der Krankenkasse ab. Kontaktdaten finden Sie in unserem Pflegekassen-Verzeichnis.

Quellen

Geprüft am 15.05.2026 gegen SGB XI § 40, BMG-Leistungsübersicht und GKV-Pflegehilfsmittelverzeichnis.

Häufige Fragen

Wer bekommt die 42 € für Pflegehilfsmittel?

Anspruch besteht ab Pflegegrad 1, wenn die Pflege zuhause oder in einer ambulant betreuten Wohnform stattfindet. Die 42 € sind für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gedacht, nicht für normale Haushaltswaren und nicht für technische Hilfsmittel.

Kann ich mir die 42 € auszahlen lassen?

Nein. Die Pflegekasse erstattet Verbrauchsprodukte bis zur Pauschale oder rechnet direkt mit einem Anbieter ab. Es ist kein frei verfügbares Pflegegeld.

Welche Produkte gehören in die Pflegebox?

Typisch sind Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, saugende Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz und Fingerlinge. Maßgeblich ist das Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands.

Verfallen nicht genutzte 42 €?

Ja. Nicht genutzte Monatsbeträge werden in der Praxis nicht angespart und nicht in den Folgemonat übertragen. Wer die Pauschale nutzen will, sollte Lieferung oder Erstattung regelmäßig organisieren.