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Kassen & Pflegebox

AOK Pflegebox beantragen: Pflegehilfsmittel mit der AOK abrechnen

Wer bei der AOK pflegeversichert ist, hat ab Pflegegrad 1 Anspruch auf bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel. Worauf es bei der regionalen AOK-Pflegekasse ankommt und wie die Beantragung abläuft.

Pflegebox mit Verbrauchsmaterialien auf einem Tisch, daneben eine Versicherungskarte der AOK.

Kurzantwort: gleiche Pauschale, regionale Pflegekassen

Wer bei einer regionalen AOK pflegeversichert ist, bekommt bis zu 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — genau wie bei jeder anderen gesetzlichen Pflegekasse. Der Betrag ist gesetzlich festgelegt und gilt ab Pflegegrad 1, solange die Pflege zuhause stattfindet.

Was die AOK von Ersatzkassen wie DAK oder TK unterscheidet: Es gibt nicht eine bundesweite AOK-Pflegekasse, sondern mehrere regionale. Welche zuständig ist, steht auf der Versichertenkarte. Das ändert nichts am Anspruch, aber manchmal am Kontaktweg und am Online-Zugang.

Was das Gesetz festlegt

Die Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Danach übernimmt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einer monatlichen Pauschale. Diese Pauschale liegt seit 2022 bei 42 € monatlich. Voraussetzungen:

  • Pflegegrad 1 bis 5
  • häusliche Pflege (kein vollstationärer Heimaufenthalt)
  • Produkte aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands

Diese Voraussetzungen sind für alle gesetzlichen Pflegekassen identisch — auch für alle regionalen AOKs. Details zur Pauschale: 42 Euro Pflegehilfsmittel monatlich nutzen.

Regionale AOK-Pflegekassen im Überblick

In Deutschland gibt es mehrere regionale AOK-Pflegekassen. Die Pflegekasse ist jeweils bei der regionalen AOK angesiedelt und trägt deren Namen. Typische regionale AOKs:

  • AOK Bayern — zuständig in Bayern
  • AOK NordWest — zuständig in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe
  • AOK Plus — zuständig in Sachsen und Thüringen
  • AOK Rheinland/Hamburg — zuständig im Rheinland und Hamburg
  • AOK Niedersachsen — zuständig in Niedersachsen
  • AOK Nordost — zuständig in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
  • AOK Baden-Württemberg — zuständig in Baden-Württemberg
  • AOK Hessen — zuständig in Hessen
  • AOK Sachsen-Anhalt — zuständig in Sachsen-Anhalt
  • AOK Bremen/Bremerhaven — zuständig in Bremen

Welche regionale AOK zuständig ist, ergibt sich aus dem Wohnort beim Kassenbeitritt. Bei einem Anbieter mit Direktabrechnung ist die Angabe der richtigen regionalen AOK erforderlich — "AOK" allein reicht in der Regel nicht aus.

Wie die Beantragung bei der AOK abläuft

Es gibt zwei praktische Wege:

  1. Direktabrechnung über einen Anbieter. Der Anbieter führt den Antrag, holt die Genehmigung bei der zuständigen AOK-Pflegekasse ein und rechnet direkt ab. Die versicherte Person gibt Versichertennummer, Pflegegrad und regionale AOK an und unterschreibt die Abtretungserklärung. Damit ist die Abrechnung organisiert.
  2. Selbst kaufen und Erstattung beantragen. Belege sammeln, bei der AOK einreichen und Erstattung bis zur Pauschale beantragen. Für die meisten Familien ist das aufwendiger als die Direktabrechnung.

Wer noch keinen Pflegegrad hat, muss diesen zuerst beantragen: Pflegegrad beantragen — Schritt für Schritt.

Welche Produkte die AOK-Pflegekasse zahlt

Förderfähig sind Produkte aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands. Typisch für eine monatliche Pflegebox:

  • Einmalhandschuhe (Latex, Nitril oder Vinyl)
  • Händedesinfektion und Flächendesinfektion
  • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Schutzschürzen
  • Mundschutz
  • Fingerlinge

Nicht förderfähig sind technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl oder Hausnotruf — diese laufen über eigene Töpfe. Der Unterschied zwischen Pflege- und Krankenkasse ist hier relevant: Pflegekasse oder Krankenkasse — wer zahlt was?

Typische Ablehnungsgründe bei der AOK

Wenn die AOK-Pflegekasse einen Antrag ablehnt, liegt das meistens nicht an der Kasse selbst, sondern an formalen Punkten:

  • Kein gültiger Pflegegrad oder Pflegegrad noch nicht beschieden
  • Vollstationäre Heimversorgung statt häuslicher Pflege
  • Fehlende Unterschrift für die Direktabrechnung
  • Falscher oder unvollständiger Kassenname (regionale AOK nicht eindeutig angegeben)
  • Bereits ein anderer Anbieter rechnet für denselben Zeitraum ab

In diesen Fällen ist der erste Schritt, die fehlende Angabe nachzureichen — nicht einen neuen Antrag zu stellen.

Anbieterwechsel: was bei der AOK zu beachten ist

Wer von einem Anbieter zu einem anderen wechseln will, sollte sicherstellen, dass die alte Versorgung sauber beendet ist, bevor der neue Anbieter die Abrechnung startet. Laufen zwei Anbieter parallel, lehnt die AOK-Pflegekasse den zweiten Antrag ab — und das sieht dann nach einem Kassenproblem aus, ist aber ein Abrechnungsproblem.

Gute Anbieter begleiten den Wechsel aktiv und klären direkt mit der AOK-Pflegekasse, ab wann sie abrechnungsfähig sind. Den Ablauf einer Bestellung bei einem typischen Anbieter zeigt: Pflegebox bei Sanus+ bestellen — in 10 Schritten.

Eine Übersicht aller Pflegekassen mit Kontaktdaten: Pflegekassen-Verzeichnis.

Zur Übersicht aller vier Kassen: AOK, DAK, TK und Barmer — Pflegebox im Vergleich.

Quellen

Geprüft am 19.05.2026 gegen SGB XI § 40, GKV-Pflegehilfsmittelverzeichnis und öffentliche AOK-Kassendaten.

Häufige Fragen

Welche AOK ist für meine Pflegebox zuständig?

Zuständig ist die regionale AOK-Pflegekasse, die zur Krankenkasse der versicherten Person gehört. Je nach Bundesland ist das zum Beispiel die AOK Bayern, AOK NordWest, AOK Plus (Sachsen/Thüringen), AOK Rheinland/Hamburg oder AOK Niedersachsen. Die regionale AOK steht auf der Versichertenkarte.

Bekomme ich bei der AOK mehr oder weniger als 42 € für Pflegehilfsmittel?

Nein. Der gesetzliche Anspruch beträgt für alle Pflegekassen einheitlich bis zu 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege. Das ist bundesweit gesetzlich festgelegt und nicht kassenseitig variierbar.

Kann ich meine AOK-Pflegebox über einen Anbieter bestellen, ohne die AOK direkt zu kontaktieren?

Ja. Zugelassene Pflegebox-Anbieter mit Direktabrechnungsvertrag holen die Genehmigung bei der AOK ein und rechnen direkt ab. Die Versicherte oder der Versicherte muss nur die Versichertendaten angeben und eine Abtretungserklärung unterschreiben.

Was passiert, wenn ich von einer anderen Kasse zur AOK wechsle und schon eine Pflegebox läuft?

Bei einem Kassenwechsel geht die Pflegeversicherung auf die neue AOK über. Der bisherige Anbieter sollte über den Wechsel informiert werden, damit die Abrechnung auf die neue Kasse umgestellt wird. Sonst entstehen Abrechnungsfehler.

Welche Unterlagen brauche ich für die AOK-Pflegebox?

In der Regel reichen Versichertennummer, Pflegegrad und die Unterschrift für die Direktabrechnung. Bei manchen regionalen AOKs werden zusätzlich Angaben zur häuslichen Pflege oder zum Pflegegrad-Bescheid abgefragt.