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Pflegegeld

Pflegegeld 2026: Tabelle, Voraussetzungen und Antrag

Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2: 347 €, 599 €, 800 € oder 990 € pro Monat. Die Tabelle zeigt die aktuellen Beträge, wann Pflegegeld gekürzt wird und wie der Antrag bei der Pflegekasse läuft.

Angehörige sitzen mit Unterlagen am Küchentisch und besprechen Pflegegeld und Pflegegrad.

Kurzantwort und Tabelle

Pflegegeld gibt es 2026 ab Pflegegrad 2. Es wird gezahlt, wenn die Pflege zuhause überwiegend durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen organisiert wird. Pflegegrad 1 bekommt kein Pflegegeld, aber weiterhin den Entlastungsbetrag und bestimmte Pflegehilfsmittel.

PflegegradPflegegeld pro MonatTypische Situation
Pflegegrad 10 €geringe Beeinträchtigung, aber Anspruch auf Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2347 €erste regelmäßige Hilfe im Alltag
Pflegegrad 3599 €deutlich mehr Unterstützung, oft täglich
Pflegegrad 4800 €schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5990 €schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Stand: 15.05.2026. Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt; Pflegegrad 1 hat andere Ansprüche, aber kein monatliches Pflegegeld.

Die Beträge sind Geldleistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Sie sollen private Pflege zuhause ermöglichen. Sie sind kein Lohn der Pflegeperson und kein frei verhandelbarer Zuschuss der Krankenkasse.

Voraussetzungen: Wann die Pflegekasse Pflegegeld zahlt

Vier Dinge müssen zusammenkommen:

  1. Anerkannter Pflegegrad 2 bis 5. Ohne Pflegegrad gibt es kein Pflegegeld. Pflegegrad 1 reicht für Pflegegeld nicht aus.
  2. Häusliche Pflege. Die pflegebedürftige Person lebt zuhause, bei Angehörigen oder in einer ambulant betreuten Wohnform.
  3. Private Pflegeperson. Die Versorgung wird ganz oder teilweise durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder andere nichtprofessionelle Pflegepersonen sichergestellt.
  4. Antrag bei der Pflegekasse. Pflegegeld wird nicht automatisch ausgezahlt. Der Antrag läuft über die Pflegekasse, nicht über das Sozialamt.

Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, ist der erste Schritt nicht der Pflegegeld-Antrag, sondern der Antrag auf Pflegegrad. Dafür haben wir den Ablauf hier erklärt: Pflegegrad beantragen und Begutachtung vorbereiten.

Pflegegeld und Pflegedienst: Kombinationsleistung statt Entweder-oder

Viele Familien denken, sie müssten sich entscheiden: entweder Pflegegeld oder Pflegedienst. Das stimmt nicht. Wer ambulante Pflegesachleistungen nur teilweise nutzt, kann den Rest anteilig als Pflegegeld bekommen. Das heißt Kombinationsleistung.

Die Rechenlogik ist einfach: Nutzt der Pflegedienst 40 % des Sachleistungsbudgets, bleiben 60 % Pflegegeld. Nutzt der Pflegedienst 75 %, bleiben 25 % Pflegegeld. Die Pflegekasse rechnet das nach der Abrechnung des Pflegedienstes aus.

Praktisch ist das vor allem bei Pflegegrad 2 und 3: morgens Pflegedienst für Körperpflege, tagsüber Angehörige für Essen, Medikamente, Termine und Haushalt. So entsteht keine künstliche Trennung zwischen professioneller und familiärer Hilfe.

Pflichttermine nach § 37: sonst kann Pflegegeld gekürzt werden

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Der Termin ist keine Prüfung mit rotem Stift. Er soll sichern, dass die Pflege zuhause funktioniert und dass die Pflegeperson nicht allein gelassen wird.

  • Pflegegrad 2 und 3: Beratung einmal pro Halbjahr.
  • Pflegegrad 4 und 5: Beratung einmal pro Quartal.
  • Pflegegrad 1: freiwillige Beratung möglich.

Wenn diese Nachweise fehlen, darf die Pflegekasse Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall aussetzen. Das ist eine der häufigsten vermeidbaren Kürzungen. Ein Pflegedienst, ein anerkannter Beratungsdienst oder eine Pflegeberatungsstelle kann den Termin durchführen.

Nicht mit anderen Leistungen verwechseln

Pflegegeld ist nur ein Baustein. Daneben gibt es mehrere Töpfe, die oft in denselben Gesprächen auftauchen, aber nicht dasselbe sind:

  • Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1, zweckgebunden für anerkannte Unterstützungsangebote. Details: Entlastungsbetrag richtig nutzen.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € pro Monat für Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen und ähnliche Produkte. Details: 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel.
  • Pflegesachleistungen: Budget für ambulante Pflegedienste. Wird nicht an die Familie ausgezahlt, sondern mit dem Dienst abgerechnet.
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Ersatz- oder Übergangspflege, wenn private Pflege zeitweise ausfällt oder zuhause gerade nicht funktioniert.

So beantragen Sie Pflegegeld

  1. Pflegekasse kontaktieren. Sie sitzt organisatorisch bei der Krankenkasse. In unserer Pflegekassen-Übersicht finden Sie Kontaktdaten der wichtigsten Kassen.
  2. Antrag kurz stellen. Ein Satz reicht: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung, insbesondere Pflegegeld.“ Wichtig ist das Datum des Antragseingangs.
  3. Begutachtung abwarten. Der Medizinische Dienst oder Medicproof prüft die Selbstständigkeit. Was dort abgefragt wird, steht hier: MD-Begutachtung Modul für Modul.
  4. Bescheid prüfen. Stimmen Pflegegrad, Leistungsbeginn und Bankverbindung? Bei Fehlern gilt in der Regel ein Monat Widerspruchsfrist.

Wenn bereits ein Pflegegrad besteht und nur von Sachleistung auf Pflegegeld oder Kombinationsleistung gewechselt werden soll, reicht meist eine kurze schriftliche Mitteilung an die Pflegekasse. Der Wechsel wirkt häufig ab Folgemonat.

Quellen

Geprüft am 15.05.2026 gegen BMG-Leistungsübersicht und SGB XI §§ 37–38.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Die monatlichen Beträge liegen 2026 bei 347 € für Pflegegrad 2, 599 € für Pflegegrad 3, 800 € für Pflegegrad 4 und 990 € für Pflegegrad 5. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, aber andere Leistungen wie Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Bekomme ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig?

Ja, als Kombinationsleistung. Wenn ein Pflegedienst nur einen Teil der Sachleistung nutzt, zahlt die Pflegekasse anteilig Pflegegeld aus. Wer zum Beispiel 40 % der Sachleistung nutzt, erhält noch 60 % des Pflegegeldes.

Muss ich Pflegegeld versteuern?

Für pflegebedürftige Personen ist Pflegegeld steuerfrei. Wenn es an Angehörige weitergegeben wird, bleibt es in typischen familiären Pflegekonstellationen ebenfalls steuerfrei, solange es als Anerkennung für die Pflege dient und keine gewerbliche Tätigkeit ersetzt.

Wann wird Pflegegeld gekürzt?

Pflegegeld kann gekürzt werden, wenn ein ambulanter Pflegedienst als Kombinationsleistung genutzt wird, wenn verpflichtende Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI fehlen oder wenn eine vollstationäre Versorgung beginnt. Bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege gelten Sonderregeln.