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Beratung & Kassen-Service

Kostenlose Pflegeberatung nach § 7a — was die meisten verschenken

Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch auf eine kostenlose, qualifizierte Pflegeberatung — auf Wunsch zuhause, mit Versorgungsplan und Fallmanagement. Drei von vier nutzen das nicht.

Drei Generationen sitzen in einem Wohnzimmer am Tisch und sprechen über ein Paket

Bei meiner Tante haben wir den Pflegegrad-Antrag eingereicht und dann zwei Monate vor uns hingewurschtelt. Niemand hat uns gesagt, dass wir kostenlos eine Pflegeberater:in nach Hause bestellen können — qualifiziert, neutral, mit einem schriftlichen Versorgungsplan am Ende. Das steht im Gesetz, in § 7a SGB XI, und es gilt für jeden mit Pflegegrad. Aber drei von vier Familien rufen es nie ab.

Worum es kurz geht

  • Wer: Jede:r mit Pflegegrad oder gestelltem Antrag. Auch pflegende Angehörige (mit Zustimmung).
  • Was: Individuelle Beratung, auf Wunsch zuhause, mit schriftlichem Versorgungsplan.
  • Wann: Spätestens 2 Wochen nach Antragseingang muss die Kasse von sich aus anbieten.
  • Wo: Pflegekasse, Pflegestützpunkt oder telefonisch / digital — du wählst.
  • Wie viel kostet das: Nichts. § 7a SGB XI.

Was bei einem Termin wirklich passiert

Eine ausgebildete Pflegeberater:in (entweder bei der Kasse angestellt oder über einen Beratungsgutschein extern) kommt zu dir nach Hause oder telefoniert mit dir. Was passiert dort konkret:

  1. Bestandsaufnahme: Was geht noch allein, wo gibt's Hilfe, wer pflegt mit, gibt es Kinder, einen Pflegedienst, einen Hausarzt? Das ist kein Verhör — das wird locker eingeholt, oft mit Kaffee.
  2. Leistungs-Abgleich: Was hast du schon abgerufen, was nicht? Bei vielen ist genau das die Stelle, an der plötzlich klar wird, dass der Entlastungsbetrag oder die Pflegehilfsmittel nie genutzt wurden.
  3. Versorgungsplan: Auf Wunsch (wirklich nur auf Wunsch) bekommst du einen schriftlichen Plan: welche Leistungen, welche Dienstleister, welche Anträge stehen offen. Das Papier kannst du behalten und bei der nächsten Begutachtung vorzeigen.
  4. Folgegespräch: Beratung ist nicht einmalig. Wenn sich was ändert (Krankenhaus, Sturz, Demenz-Diagnose), ist die nächste Beratung ein Anruf entfernt — und wieder kostenlos.
Was mir damals gefehlt hat, war nicht das Wissen — es war jemand, der einmal in meine konkrete Situation geschaut und gesagt hat: „Bei euch lohnen sich diese drei Schritte, und dieser eine nicht.“ Genau das macht die § 7a-Beratung. Schade, dass die Kassen nicht offensiver dafür werben.

Was besprochen wird — drei typische Anlässe

Klick durch, dann siehst du die unterschiedlichen Schwerpunkte:

Beim ersten Termin nach Antragseingang

  • Kurze Erklärung, was die Pflegekasse zahlt — und was nicht.
  • Pflegegrad-Antrag durchgehen: ist alles drin, was eingereicht wurde?
  • Welche Leistungen passen zur jetzigen Situation (Pflegegeld, Sachleistung, Box, Entlastung)?
  • Welcher Pflegedienst arbeitet im Wohnort — neutrale Empfehlung, kein Verkauf.
  • Ein einfacher Versorgungsplan auf einem Blatt, den du behalten darfst.

Wenn die Kasse sich nicht meldet

Theoretisch muss die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang einen Beratungstermin anbieten. Praktisch passiert das nicht immer. Was du dann machst:

  1. Anrufen. „Hallo, ich habe am [Datum] einen Pflegegrad beantragt und möchte eine Pflegeberatung nach § 7a in Anspruch nehmen.“ Mehr braucht es nicht. Die Mitarbeiter:innen kennen den Paragrafen.
  2. Bei Verzögerung: Beratungsgutschein anfordern. Wenn die Kasse den Termin nicht hinkriegt, muss sie einen Gutschein ausstellen, den du bei einer unabhängigen Beratungsstelle einlöst. Diese rechnet direkt mit der Kasse ab — du zahlst nichts.
  3. Termin nicht freitags abends akzeptieren. Klingt banal: Nimm einen Termin, an dem die zu pflegende Person typisch drauf ist. Nicht den ausgeruhten Sonntagvormittag, an dem alles wie geschmiert läuft.

Pflegestützpunkt als unabhängige Alternative

In den meisten Bundesländern gibt es Pflegestützpunkte — gemeinsame Beratungsstellen von Land, Kommune und Krankenkassen. Adresse findest du auf der Website deines Bundeslandes oder über das BMG-Portal.

Der Vorteil: Pflegestützpunkte sind nicht bei der Kasse angestellt. Wenn dein Bauchgefühl sagt, „der berät mich gerade in Richtung der hauseigenen Sachleistung“, gehst du dort hin und bekommst dieselbe Beratung, aber neutral.

Wann es sich nicht lohnt

Wenn dein Pflegegrad noch nicht beantragt ist und du noch in der „Wir wollen erstmal sehen“-Phase bist, ist § 7a-Beratung übertrieben. Da reicht ein Telefonat mit der Krankenkasse oder eine kurze Mail an einen Pflegestützpunkt. Die volle Beratung mit Versorgungsplan zahlt sich erst aus, wenn der Pflegegrad da ist und die ersten Leistungen anlaufen.

Aber wenn du diesen Punkt erreicht hast: einmal pro Halbjahr ist es eine ehrliche Stunde wert. Wer nichts macht, lässt im Schnitt 1.572 € Entlastungsbetrag pro Jahr liegen — allein das zahlt jede Beratung um Faktor zehn aus.

Häufige Fragen

Ist die Pflegeberatung wirklich kostenlos?

Ja, ohne Wenn und Aber. § 7a SGB XI verpflichtet die Pflegekassen, eine kostenlose und individuelle Beratung anzubieten. Du zahlst nichts — weder Beratung, noch Anfahrt der Pflegeberater:in, noch den Versorgungsplan.

Wer hat Anspruch — nur Pflegebedürftige?

Anspruch hat jeder, der Leistungen der Pflegeversicherung erhält oder beantragt hat. Aber auch pflegende Angehörige können — mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person — alleine eine Beratung bekommen. Das ist explizit so im Gesetz vorgesehen.

Wie schnell muss die Kasse einen Termin anbieten?

Innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang. Wenn das nicht klappt, muss die Kasse einen Beratungsgutschein ausstellen — den löst du bei einer unabhängigen Beratungsstelle ein. Auch das ist kostenfrei.

Findet die Beratung zuhause statt?

Auf Wunsch ja. Du kannst auch zur Pflegekasse kommen, telefonisch beraten werden oder digital — das ist seit 2023 explizit zugelassen. Bei häuslicher Beratung kommt die Pflegeberater:in zu dir, oft 60 bis 90 Minuten.

Was unterscheidet Pflegekasse-Beratung von Pflegestützpunkt?

Beide sind nach § 7a/§ 7c geregelt und kostenfrei. Pflegestützpunkte sind <em>unabhängig</em> — sie sitzen nicht bei der Kasse, sondern werden von Land/Kommune und Kassen gemeinsam getragen. Wer Sorge hat, dass die Beratung zu sehr nach Kasse riecht, geht in den Pflegestützpunkt.